Woran erkenne ich ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen ?
Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen hält sich in erster Linie an die geltenden Tarifverträge des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e.V. (GVP), sowie an die gesetzlichen Regelungen der Zeitarbeitsbranche z.B. Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay etc.
Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen ist daran interessiert, die Mitarbeiter langfristig zu beschäftigen und bestenfalls ein bestehendes Arbeitsverhältnis durch Übernahme in ein Kundenunternehmen zu beenden.
Mit wem schließe ich den Arbeitsvertrag ?
Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Mitarbeiter erfüllt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in einem Kundenbetrieb (Entleiher).
Wer ist mein Vorgesetzter ?
Leiharbeitnehmer haben zwei Vorgesetzte. Zum einen die Führungskräfte der Zeitarbeitsfirma – Sie entscheiden, an wen der Arbeitnehmer ausgeliehen wird. Zum anderen die Führungskräfte des Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird.
Bin ich sozial abgesichert ?
Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt damit abgesichert.
Was kann ich verdienen ?
Das Einkommen richtet sich nach den Tarifverträgen des GVP. Der aktuelle Stundenlohn im Westen beträgt 14,00 Euro/Stunde für die EG1. Mögliche Lohnanpassungen sind den jeweiligen Tarifverträgen des GVP zu entnehmen. Als Facharbeiter kann je nach Qualifikation ein höherer Stundenlohn erzielt werden.
Wie viel Urlaub habe ich ?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Zeitarbeitnehmer haben in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem BurlG, ab dem siebten Beschäftigungsmonat richtet sich der Urlaubsanspruch nach den Tarifvertrag des GVP.
Werden Überstunden bezahlt ?
Ja, Überstunden müssen bezahlt werden. Wie diese zu vergüten sind, ist in den jeweiligen Tarifverträgen des iGZ bzw. des BZA geregelt.
Kann mir das Unternehmen, in dem ich eingesetzt bin, kündigen ?
Nein! Arbeitgeber ist immer das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), nur das Zeitarbeitsunternehmen kann dem Arbeitnehmer kündigen. Der Entleiher kann vom Verleiher verlangen, einen anderen Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall ist der Verleiher verpflichtet, dem nicht gewünschten oder benötigten Arbeitnehmer eine Anschlussbeschäftigung anzubieten.
Muss ich jeden Einsatz antreten, der mir geboten wird ?
Wenn ein Leiharbeitnehmer als Produktionshelfer eingestellt wird, muss er jede Helfertätigkeit ausüben.
Kann ein Arbeitnehmer vom Kundenbetrieb übernommen werden ?
Ja, der Zeitarbeitnehmer kann in ein Arbeitsverhältnis bei dem Kundenunternehmen, dem er überlassen wurde, übernommen werden. Dazu muss das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis ?
Ein Arbeitszeugnis erhält der Zeitarbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen. Dieses holt die Informationen über die Leistungen des Arbeitnehmers beim Entleiher ein und stellt das Arbeitszeugnis für seinen Arbeitnehmer aus.